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Bundesfamilienministerium fördert mehr als 300 Projekte zur Unterstützung älterer Menschen

Das Bundesfamilienministerium informiert mit Pressemeldung vom 14.06.2013, dass der Bund bis 2017 rund sieben Millionen Euro zur Förderung von Projekten zur Unterstützung älterer Menschen bereit stellt; erste Projekte würden umgehend starten.

Selbstständig und selbstbestimmt bis ins hohe Alter zu leben und dabei im vertrauten Wohnumfeld zu verbleiben, sei der Wunsch vieler Menschen. Die Unterstützung durch Freunde, Verwandte, Nachbarn oder Freiwillige allein reiche dafür meist nicht aus. Sie müsse ergänzt und gestärkt werden durch Orte der Begegnung, die gesellschaftliche Teilhabe und Engagement ermöglichen sowie durch Angebote der Begleitung, Betreuung und Unterstützung im Alltag. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werde daher mit dem Programm "Anlaufstellen für ältere Menschen" bundesweit mehr als 300 Projekte fördern, die bestehende Strukturen und Angebote sinnvoll ergänzen und weiter entwickeln. Das Programm "Anlaufstellen für ältere Menschen" des Bundesfamilienministeriums leiste so einen wichtigen Beitrag dazu, ein möglichst flächendeckendes Netz von organisierter Hilfe und Unterstützung im Wohnumfeld aufzubauen und die Demografiestrategie der Bundesregierung mit Leben zu füllen.

Ziel des Programms sei die praxisnahe Unterstützung älterer Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensalltag, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Altersgerechte Anpassungsmaßnahmen, Projekte zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen, Netzwerkbildung sowie konkrete Begegnungs- und Unterstützungsangebote seien die Schwerpunkte des Programms. Zudem würden Kommunen gefördert werden, die fachübergreifende Handlungskonzepte rund um das Thema "Zuhause im Alter" erarbeiten.

Weitere Informationen und eine Liste der ausgewählten Projekte sind unter  http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/ zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/2013 des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2013

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