Die Senatsverwaltung Soziales wird aufgefordert, einmal jährlich die Fallzahlen, Kosten und die Wirksamkeit der „67er-Hilfen“ (SGB XII) für obdach- und wohnungslose Menschen in Berlin im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses darzulegen und über die Weiterentwicklung der Leistungstypen mit Blick auf Familien zu berichten. Zudem wird SenASGIVA gebeten, dem Hauptausschuss zum 30.09.2024 die Ist-Analyse sowie den Evaluationsbericht im Rahmen der Weiterentwicklung der Leistungstypen nach §§ 67 ff SGB XII zu liefern. Untenstehend finden Sie eine Zusammenfassung beider Berichte.
Fallzahlen, Kosten und die Wirksamkeit der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII in Berlin sowie Evaluationsbericht im Rahmen der Weiterentwicklung der Leistungstypen nach §§ 67 ff SGB XII
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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