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Rettung der Krisenhäuser – Evaluation der Krisenhäuser (nach § 67 SGB XII) mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Einrichtungsform

Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen an das Abgeordnetenhaus:

Da die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse sowie die Dokumentation und Aufbereitung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe in Form eines Berichtes an das Abgeordnetenhaus bis zum 30.04.2023 noch nicht abgeschlossen sein werden, wird um eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2023 gebeten.

Den vollständigen Wortlaut der Mitteilung können Sie hier nachlesen: Evaluation der Krisenhäuser

 

 

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