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Interessenbekundungsverfahren für die 2. EHAP-Förderrunde

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales möchte auf das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die 2. Förderrunde (01.01.2019-31.12.2020) im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) aufmerksam machen. Die Förderrichtlinien wurden vom BMAS am 06.07.18  veröffentlicht, womit das IBV begonnen hat.

Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Ziel der Förderung ist es, die akute Lebenssituation von besonders benachteiligten neu zugewanderten Unionsbürgerinnern und- bürger, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren, sowie Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfeangeboten zu verbessern und einen Beitrag zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort, die durch Zuwanderung aus EU-Staaten entstanden sind, zu leisten.

Eine Heranführung der Zielgruppen an den Arbeitsmarkt ist im Rahmen dieser Förderrichtlinie nicht Ziel und Zweck der Förderung nach dem EHAP und erfolgt daher nicht.

Antragsverfahren zu der neuen Förderrunde

Gemäß den aktuellen Vorgaben des BMAS werden die Projekte durch ein zweistufiges Antragsverfahren ausgewählt.

Die erste Stufe stellt das Interessenbekundungsverfahren (IBV) dar. Ab dem 6. Juli können IB online auf der Website www.zuwes.de bearbeitet werden. Die Frist zur Einreichung der IB endet am 29. Juli 2018 (23:59 Uhr) Zusätzlich sind bis zum 3. August 2018 (Datum des Posteingangsstempels  des BMAS ist maßgeblich) ein rechtsverbindlich unterschriebener Ausdruck der IB (1-fach)  sowie ein  rechtsverbindlich unterschriebenes Begleitschreiben der Kommune ausschließlich per Post (kein Fax, keine E-Mail) beim BMAS einzureichen.

Die zweite Stufe ist die Antragstellung: Die positiv bewerteten Interessenbekundungen müssen in schriftlicher und elektronischer Form (ZUWES)  im Oktober beim BMAS erfolgen.

Abschließend erfolgt die Prüfung durch das BMAS. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Rückmeldung durch die Fördermittelgeber erfolgt voraussichtlich im November/Dezember 2018.

Wichtiger Hinweis zur Ko-Finanzierung (Eigenanteil)

Grundsätzlich sollte der Eigenanteil der Antragstellerin / des Antragstellers oder im Falle einer Weiterleitung von EHAP-Mitteln eines Teilprojektträgers aus öffentlichen Mitteln (Bundesmittel, Landesmittel und/oder kommunale Mittel) erbracht werden und mindestens 5% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Auch Teilprojektträger sollen im Falle einer Weiterleitung von EHAP-Mitteln einen Eigenanteil von mindestens 5 % der Gesamtausgaben aus

öffentlichen Mitteln einbringen. Grundsätzlich ist der Eigenanteil in Form von Geldleistungen (Eigenmittel) zu erbringen.

Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien und den Leitfaden zum IB entnehmen Sie bitte der Website:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische-Fonds/EHAP/zweite-foerderrunde.html

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
Judith Scheer

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Beauftragter des Senats von Berlin für Integration und Migration, I B 8
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
Telefon: +49 30 901723 64
Fax: +49 30 901723 20

E-Mail: Judith.Scheer(at)intmig.berlin.de
Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur bitte ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, kein Empfang verschlüsselter Dokumente!

Alle Informationen zum Tag der Deutschen Einheit 2018 in Berlin:
www.tag-der-deutschen-einheit.de

 

 

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