Am 14.07.2017 hat der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes anliegende Positionierung zur Mietpreisbremse beschlossen.
Zur Dämpfung des Mietanstiegs und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung beschloss der Bundestag im März 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches am 01. Juni 2015 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es u.a. den starken Anstieg der Mieten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen zu regulieren, welcher zu Lasten von Menschen niedriger und mittlerer Einkommen geht. Zu diesem Zweck wird die Höhe der Miete bei der Wiedervermietung auf angespannten Wohnungsmärkten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt (sog. „Mietpreisbremse“).
Dennoch weist das Mietrechtsnovellierungsgesetz erhebliche Regulierungslücken auf, die einer effektiven Eindämmung von regional z.T. rasanten Mietpreissteigerungen entgegenstehen.
Um den Anstieg von Mieten tatsächlich einzudämmen und um die Mietpreisbremse konsequent im Sinne einer sozial orientierten Wohnungspolitik auszugestalten, fordert der Paritätische in seiner Stellungnahme
- die Herstellung von Transparenz in den Mietverträgen
- die Abschaffung der Ausnahmetatbestände bei der Mietpreisbremse
- die Schaffung kollektiver Mieterrechte
- die realitätsgerechte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete
- die Reformierung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Positionspapier.
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Positionierung Mietpreisbremse
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