Auszug aus dem Harald-Thomé-Newsletter 12/2016 vom 06.04.2016: Über fast vier Jahre hat die BA in ihren Fachlichen Hinweisen angewiesen, dass die Jobcenter 3 x 10 % des Regelbedarfes aufrechnen dürfen. Nach massiven Druck und diversen Urteilen und auch nach der Antwort auf die Tachelesanfrage, geben sie diese Position nun auf und begrenzen die Aufrechnung per Weisung auf insgesamt 10 % des RB. Die neue Weisung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-42a---21.03.2016.pdf Die Antwort auf die Tachelesanfrage hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf Das bedeutet, jeder von überhöher Aufrechnung Betroffene oder Berater der eine überhöhte Aufrechnung feststellt, sollte mit Verweis auf die Rechts- und Weisungslage die unverzügliche Korrektur verlangen.
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