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Jobcenter Lichtenberg sucht branchenübergreifend Arbeitgeber die geförderte Langzeitarbeitslose einstellen

Im Rahmen eines ESF Programms erhalten Langzeitarbeitslose coaching, intensive Betreuung, begleitende Qualifizierung und Lohnkostenförderung, um die Teilhabechancen am Erwerbsleben zu verbessern, das JC Lichtenberg sucht berlinweit passende Arbeitgeber

Das JC Lichtenberg setzt das ESF Programm Förderung von Langzeitlosen für 200 Langzeitarbeitslose um, im Mittelpunkt stehen die Fähigkeiten und Profile der Programmteilnehmer/innen. Interessierte Organisationen können sich an das Jobcenter wenden, um sich über die Möglichkeiten der Förderung (siehe Auszug der Förderrichtlinie)und die Profile der Bewerber/innen zu informieren . Von der IT Technik bis zur Sprachmittlung weisen viele der freiwilligen Teilnehmer/innen des Programms interessante Fähigkeiten auf. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Stefan Wieschollek vom JC Lichtenberg Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auszug Förderrichtlinie: Zum Ausgleich des insbesondere anfänglich geminderten Leistungsvermögens der Teilnehmenden und des erhöhten Einarbeitungsaufwands kann einem Arbeitgeber ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden, wenn er einen Teilnehmer des Programms in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit (mindestens 20 Stunden/Woche) unbefristet oder für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eingestellt hat.

Das Mindestlohngesetz findet Anwendung. Während der sechsmonatigen Einstiegsphase beträgt der Lohnkostenzuschuss 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.Während der neunmonatigen Stabilisierungsphase beträgt der Lohnkosten-zuschuss 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.Während der dreimonatigen Leistungsphase beträgt der Lohnkostenzuschuss 25 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. An die Leistungsphase schließt sich eine sechsmonatige Nachbeschäftigungspflicht an. Während dieser sechsmonatigen Nachbeschäftigungsphase wird kein Lohnkostenzuschuss gewährt. Der Lohnkostenzuschuss wird zu Beginn der Förderung in monatlichen Beträgen für die Förderdauer festgelegt.

 

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