Durch das am 22. April 2015 geänderte "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen"(EDL-G), werden Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen verpflichtet erstmals bis zum 05.12.2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Dies betrifft Unternehmen die
Zu Ende August wird ein Instrument zur Einführung und zur erforderlichen Nachweisführung eines Energiemanagementsystems entwickelt. Es wird eine Checkliste zur ISO 50001 enthalten und geeignet sein, ein ENMS nachzuweisen und sich im Rahmen einer Selbstreflexion mit den Fragen des effizienten Umgangs mit Energie auseinander zu setzen. Damit können die Träger 1. belegen, dass Sie angefangen haben ein Energiemanagement-system nach DIN EN ISO 50001 zu implementieren und 2. können Sie sich systematisch mit den relevanten Fragen auseinander setzen. Auf der Internetseite Quali-Dialog des Paritätischen Berlin finden Sie ausführliche Hinweise die ich Sie bitte zu beachten. Gerne organisieren wir für Sie eine Informationsveranstaltung, wenn sich genug Interessierte bei uns melden.
Bitte geben Sie uns daher bis Mitte September 2015 eine Rückmeldung an
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