Information des Paritätischen Gesamtverbandes:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben am 13. Juli 2015 die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten freizügigkeitsberechtigten neuzugewanderten UnionsbürgernInnen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht. Im Rahmen des Programms sollen auch wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen dabei unterstützt werden, Zugang zum regulären Hilfesystem zu finden. Ab Oktober 2015 können in einer ersten Förderphase Projekte in ganz Deutschland bis 31. Dezember 2018 gefördert werden. Danach ist eine weitere Förderphase vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist eine verbindliche Kooperation von einer Kommune mit einem Träger der Freien Wohlfahrtspflege und / oder einem freigemeinnützigen Träger. Kooperationsverbünde werden mit einem Fördervolumen von bis zu einer Million Euro gefördert. Ab sofort können somit Kommunen in Kooperation mit Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern Vorschläge für lokale und regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Die Projektideen können bis zum 14. August (Ende Antragsfrist) in elektronischer Form über das Internet-Portal www.zuwes.de eingereicht werden. Zusätzlich müssen die Interessenbekundungen in schriftlicher Form dem BMAS bis zum 21. August 2015 eingereicht werden. Die Richtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ist auf der EHAP-Homepage unter www.ehap.bmas.de zu finden.
Hinweis zum Auffinden der Richtlinie: Beim Anklicken der in der BMAS-Nachricht angegebenen Seite www.ehap.bmas.de landet man auf der Infoseite vom Mai 2015 mit den alten Dokumentenlinks. Erst beim Weiterklicken oben rechts auf der Seite "EHAP Förderrichtlinie [Artikel] Jetzt lesen" gelangt man zur Ausschreibungsseite mit den aktuellen Dokumenten. Der Antrag selbst ist über das zentrale Antragsportal des Bundesverwaltungsamtes zu stellen (www.zuwes.de). |
Verknüpfte Artikel:
Downloads:
Downloads für Mitglieder:
|