Information des Paritätischen Gesamtverbandes Darüber hinaus fordert die Fraktion die Linke die Mittel für die soziale Wohnraumförderung auf 700 Millionen Euro jährlich anzuheben, sie über 2019 hinaus zu verstetigen und ihre Zweckbindung unbefristet festzuschreiben sowie die Vergabe von Mitteln für Sozialen Wohnungsbau an regionale Erfordernisse anzupassen, um sowohl Neubau, als auch barrierefreien, klimagerechten Umbau von Wohnungsbeständen oder den Ankauf von Belegungsbindungen bedarfsgerecht zu fördern und sie an dauerhafte Miet- und Belegungsbindung zu koppeln. Die von der Bundesregierung beschlossenen, teilweise auf den Weg gebrachten Maßnahmen, wie der im Koalitionsvertrag 2013 fixierte „wohnungspolitische Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung“, das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, das „Gesetz zur Dämpfung des Mietanstieges auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ oder das „Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ reichen nach Ansicht der Abgeordneten nicht aus, um den weiter fortschreitenden Miet- und Wohnkostenanstieg aufzuhalten. Sie seien auch nicht geeignet, längerfristige Herausforderungen von Quartiers,- Stadt- und Regionalentwicklung zu bewältigen. |
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Wohnungspolitik Umgestaltung Wohnungswirtschaft; Antrag von "DIE LINKE"
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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