Nebenstehend abrufbereit eine nicht behandelte mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Beck (GRÜNE) aus der 37. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 24. Oktober 2013.# Die Sozialverwaltung wiederholt in der Beantwortung der kleinen Anfrage erneut, dass die WAV für den Personenkreis nach SGB II bestätigt wurde. Für den Personenkreis nach SGB II liegt jedoch noch kein Urteil vor, auch wenn die Senatsverwaltung in ihrer Pressemitteilung und der Beantwortung der kleinen Anfrage etwas anderes behauptet. Die WAV wurde mit dem Urteil vom 17.10.2013 alles andere als vom Bundessozialgericht bestätigt. Das Verfahren für den Bereich des SGB II steht noch aus, wir werden Sie informieren, sobald ein Urteil vorliegt. |
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