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Befreiung von den Rundfunkgebühren für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe - Antwortschreiben des rbb

Nebenstehend abrufbereit das Schreiben der Liga sowie das Antwortschreiben des rbb. Demnach sind laut § 5 Abs. 3 Satz 3 Bewohner/innen einer stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe vom Rundfunkbeitrag befreit. Die Höhe des Beitrages für die Betriebsstätte, vom Träger zu entrichten, richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter/innen.

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pdf  Rundfunkbeitrag Anschreiben (47.45 kB)

pdf  Antwortschreiben rbb (122.6 kB)

 

 

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