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BGH befindet Gebühren von 8,99 EUR für ein P-Konto für rechtswidrig

Aus der Pressemitteilung des BGH ergibt sich, dass es unzulässig ist, wenn die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto automatisch zur Kündigung eines Dispos und / oder Kreditkarte führt. Ebenso darf nicht automatisch der “Karten- und Dokumentenservice” gesperrt werden. Des Weiteren bestätigt der BGH, dass ein Sonder-Entgelt für ein P-Konto unzulässig ist.

BGH Urteil vom 16.07.2013:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA130702298&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

Quelle: Thomé Newsletter 18.07.2013

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