logo

Wohnaufwendungenverordnung ist unwirksam!

Die relevanten Teile eines Urteils des Sozialgerichts Berlin (es handelte sich um ein Verfahren mit Klagehäufung) sind nebenstehend abrufbar hinterlegt (Seite 6 ff.).

Somit kann gegen jeden Bescheid zur KdU Widerspruch eingelegt werden, sofern dieser nur die Miete nach der WAV übernimmt, oder es eine Aufforderung zur Senkung der KdU gibt. Heizkostennachforderungen sind laut dem Urteil ebenso zu übernehmen.

verknüpfte Artikel:

Urteil zur Berliner Wohnaufwendungen-Verordnung (KdU-Richtlinie)

 

Downloads:

pdf  AuszugUrteilSGBerlin WAV unwirksam (678.51 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.