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Regelsätze nicht verfassungskonform: Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

AK 67, Beratungsträger

 

Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes:

 

Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig seien. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

Der Verband sieht sich durch den Beschluss des Berliner Sozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, wonach die Regelätze in Hartz IV 2010 und 2011 trickreich und willkürlich kleingerechnet worden seien, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen vornehmen zu müssen. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Politik, sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, auf Kosten der Ärmsten gegen die Verfassung zu verstoßen“ erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Es sei nun an der Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und endlich Berechnungen anzustellen, die ohne statistische Tricks und lebensfremde Abstriche für Ausgaben des täglichen Bedarfs auskommen. Insbesondere der „statistische Schrotthaufen zur Berechnung der Kinderregelsätze“ sei dringend „abzuräumen“, mahnt Schneider. „ Alles was die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht, steht mit unseren Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein um den politischen Willen.“ Nach den Berechnungen des Verbandes würde ein verfassungskonformer Regelsatz bei 420 Euro liegen.

Der Beschluss des Berliner Sozialgerichts ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht.

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