AK 67 Die UHZ hatte auf einem AK-Treffen über einen Rechtsstreit informiert, in dem es um die Leistungsverpflichtungen des Jobcenters ging, durch Kautionsgewährung (Darlehensbasis) den Zugang zu einem (Unter-)Mietverhältnis zu gewährleisten. Das SG-Urteil zielt zunächst lediglich darauf ab, dass die strittige Angelegenheit "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" neu zu entscheiden ist. Dass es sich um eine Ermessensentscheidung "der Behörde" handelt, wird ebenso herausgestellt. Ein Pauschales "Geht nicht" entspricht aber keineswegs dem Ermessen. Dank dafür, dass das UHZ "das Urteil mit der Rechts-Begründung zur Zahlung von Kautionen für Trägerwohnungen zur Weiterleitung an die Träger durch den DPW-Verteiler zur Verfügung" stellte.
Inzwischen liegt der Leistungsbescheid zur strittigen Angelegenheit vor (siehe Mitgliederdownload). |
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SG-Urteil. Kautionszahlungen durch Jobcenter
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