Der am 14. Oktober 2015 übersandte Beschluss Nr. 6/2015 zur Neuregelung des Investitionsbetrages wurde bestandskräftig. (Ablauf der Widerspruchsfrist am 21. Oktober 2015 ohne Einwendungen). Der Beschluss wird in Kürze im Internet auf der Ihnen bekannten Website veröffentlicht.
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Verknüpfte Artikel: Informationen aus der Ko 75 vom 13.10.15 Downloads:
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