Nebenstehend für Paritätische Mitgliedsorganisationen abrufbereit der Widerspruch des ABVP und des VDAB zum Beschluss Nr. 3/2014 zur Kenntnisnahme. Somit tritt der Beschluss nicht in Kraft. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
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Widerspruch der privaten Verbände gegen Beschluss Nr. 3/2014 der KO 75
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