Am 05.09.2013 hatten wir in einer Trägerversammlung über den damaligen Verhandlungsstand für die Vergütungsfortschreibung 2014/2015 im SGB XII-Bereich informiert. Erwartungsgemäß hat auch die Sitzung der „Kommission 75“ am 10.09.2013 kein Ergebnis gebracht. In Vorbereitung der 4. Sitzung der Kommission 75 am 08.10.2013 haben die Vertreter des Landes Berlin nun einen neuen Beschluss Nr. 5/2013 eingebracht, den wir zu Ihrer Kenntnisnahme beifügen. Die wesentlichen Veränderungen in der Position des Leistungsträgers in diesem neuen Beschlussentwurf sind:
Die übrigen Positionen sind im Wesentlichen unverändert zu dem bereits diskutierten Beschlusstext. Allerdings wird die Notwendigkeit einer Übergangsregelung für gekündigte Bestandteile des „Berliner Rahmenvertrages“ zum Bestandteil dieses Beschlusses. Wir halten die angebotene Vergütungsfortschreibung für noch unzureichend. Die Vertreter des Landes Berlin verweisen aber auf die den Trägern unbenommene Möglichkeit zu Einzelverhandlungen, sowohl einzelner Vergütungskomponenten als auch einzelner Vereinbarungszeiträume. Die Verbände versuchen zu einem veränderten Angebot zu kommen. Im Hinblick auf die Zeitabläufe erscheint eine weitere Trägerversammlung unrealistisch. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie eine Einschätzung zu diesem neuen Beschlussentwurf oder auch kritische Hinweise per Mail an das Referat Soziales ( Wir werden selbstverständlich zeitnah über neue Entwicklungen informieren. |
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