logo

Beschluss Nr. 5/2013 zur Fortschreibung der Vergütungen 2014/2015 - 4. Sitzung der Kommission 75 am 08.10.2013

Am 05.09.2013 hatten wir in einer Trägerversammlung über den damaligen Verhandlungsstand für die Vergütungsfortschreibung 2014/2015 im SGB XII-Bereich informiert.

Erwartungsgemäß hat auch die Sitzung der „Kommission 75“ am 10.09.2013 kein Ergebnis gebracht.

In Vorbereitung der 4. Sitzung der Kommission 75 am 08.10.2013 haben die Vertreter des Landes Berlin nun einen neuen Beschluss Nr. 5/2013 eingebracht, den wir zu Ihrer Kenntnisnahme beifügen.

Die wesentlichen Veränderungen in der Position des Leistungsträgers in diesem neuen Beschlussentwurf sind:

  • Eine zweimalige pauschale Vergütungssteigerung zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 in Höhe von jeweils 1,5 %.
  • Teilnahme an dieser Fortschreibung bei Abgabe eines „Kostenblattes 2012“ unter Verzicht auf eine Verprobung von Kosten/Erlösen, wie es noch im „Übergangskostenblatt 2011“ die Voraussetzung war.
  • Das „Übergangskostenblatt 2011“, ergänzt nur um die Angaben zu angewendeten Tarifen/Vergütungssystemen beim Träger und Ausweis der „Erstattungen“ wird zum  „Kostenblatt 2012“.
  • Verwendung dieser Kostenblätter für die Erhebung von einrichtungsspezifischen Kostenstrukturen in den Jahren 2014 (für Daten aus dem Jahr 2013) und 2015 (Erhebung von Daten aus dem Jahr 2014).
  • Eine anonymisierte Erhebung der Bezüge von Geschäftsführern bei den Vertragspartnern des Landes durch einen externen, neutralen und kompetenten Dritten. Die Auswertung wird keine personenbezogenen Rückschlüsse zulassen. Die Verbände der Leistungserbringer werden an der Auswertung beteiligt.

Die übrigen Positionen sind im Wesentlichen unverändert zu dem bereits diskutierten Beschlusstext. Allerdings wird die Notwendigkeit einer Übergangsregelung für gekündigte Bestandteile des „Berliner Rahmenvertrages“ zum Bestandteil dieses Beschlusses.

Wir halten die angebotene Vergütungsfortschreibung für noch unzureichend. Die Vertreter des Landes Berlin verweisen aber auf die den Trägern unbenommene Möglichkeit zu Einzelverhandlungen, sowohl einzelner Vergütungskomponenten als auch einzelner Vereinbarungszeiträume. Die Verbände versuchen zu einem  veränderten Angebot zu kommen.

Im Hinblick auf die Zeitabläufe erscheint eine weitere Trägerversammlung unrealistisch. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie eine Einschätzung zu diesem neuen Beschlussentwurf oder auch kritische Hinweise per Mail an das Referat Soziales (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an Herrn Purmann geben.

Wir werden selbstverständlich zeitnah über neue Entwicklungen informieren.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  Beschluss 05-2013 Weiterentwicklung Rahmenbedingungen SGB_XII_Bereich (118.23 kB)

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.