| Das Protokoll über die LIGA UA-Sitzung am 31.08. wird bis Mitte kommender Woche vorliegen. Im Nachgang zur Sitzung wurden noch Materialien umverteilt, die nebenstehend abrufbar hinterlegt sind. Interessant dürften die Ausführungen zu § 5 der Berliner WAV sein, die darauf abzielen, eine 50 % ige Überschreitungsgrenze in Bezug auf die „angemessene Miete“ als absolute Höchstgrenze einzuführen (Begründung zur WAV). – Bezugspunkt müssten allerdings die ortsüblichen Mieten , nicht die „angemessenen“ sein. Insofern ergibt sich im Einzelfall dann doch eine andere Einschätzungsmöglichkeit. | verknüpfte Artikel: Neue Wohnaufwendungenverordung WAV vom 3. April 2012 
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 Downloads für Mitglieder: pdf BA Neukölln zum Umgang mit § 5 WAV (174.62 kB) pdf PM 29.08.2012. Berliner Wohnen- und Liegenschaftspolitik (84.66 kB) 
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 Landesseniorenbeirat Berlin
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