Der Paritätische Gesamtverband übermittelt seine Stellungnahme, die im Dialog mit Landesverbänden und Fachebenen entwickelt wurde:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum Sachverhalt: Der Deutsche Bundestag hat im März 2009 einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zugestimmt: Ein ehrenamtlicher Betreuer hat angeregt, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Betreuung nicht mit dem Tod des Betreuten, sondern mit dessen Bestattung enden soll. Dann könne der Betreuer alle bis zur Bestattung erforderlichen Besorgungen bei den Ämtern und sonstigen Institutionen erledigen sowie sich um die Abrechnung und die Nachlassherausgabe oder Nachlasssicherung kümmern.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses deckt die geltende Rechtslage zwar grundsätzlich alle zu regelnden Varianten im Todesfall des Betreuten ab; diese Rechtslage werde jedoch in vielen Fallen der Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung auf, dem Petitionsausschuss über die weitere Sachbehandlung innerhalb eines Jahres zu berichten.
Das BMJ bat den PARITÄTISCHEN anhand von drei Fragekomplexen um Stellungnahme bis spätestens 1. Oktober 2009. Die Fachreferate Rechtliche Betreuung, Behindertenhilfe sowie Altenhilfe und Pflege im Gesamtverband haben ihre Arbeitskreise mit der Thematik befasst und die jeweiligen Rückmeldungen aufgenommen. In der Stellungnahme sprechen wir uns gegen eine grundsätzliche Erweiterung der Zuständigkeit und Verantwortung der Betreuer über den Tod eines Betreuten hinaus aus. Verschiedene Konstellationen und Bedingungen lassen es jedoch sinnvoll erscheinen, den Gesetzgeber um Prüfung der im Gesetz geregelten Ausnahmetatbestände hinsichtlich einer Anpassung an die beschriebenen Situationen aufzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Arenz Eberhard Ewers
Abteilungsleiterin Referent
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Petition. Pari GV Stellungnahme. Betreuung über den Tod hinaus (30.67 kB)
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