AK 67
Die Aufgaben der Vergangenheit sind in der UAG § 67 noch immer nicht zufriedenstellend abgearbeitet worden. Der LIGA UA Wohnungslosenhilfe hatte vor einiger Zeit den Versuch unternommen, hier die Wiederaufnahme der Verhandlungen vorzuschlagen. Anscheinend ist dabei der zusätzliche Versuch, allgemeine Themenstellungen in die Agenda mit aufzunehmen, eher schädlich als nützlich gewesen, weil das Ansinnen „unbotmäßig" an"Protokollfragen rührte". Der Antwortbrief der Verwaltung auf den Gesprächswunsch der Verbände ist für die paritätischen Mitgliedsorganisatioen nebenstehend hinterlegt (außerdem abrufbar: „alte" Feststellungen zum Erörterungsbedarf). Die Sentenz "...wenn wir Gesprächsbedarf hätten.." lässt darauf schließen, dass aus Sicht der Verwaltung für die bestehenden Vereinbarungen inklusive der erforderlichen Nachweisführungen für das Leistungsfeld Wohnungslosenhilfe auch für die nähere Zukunft kein Veränderungs- oder Anpassungsbedarf gesehen wird.
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Downloads für Mitglieder: pdf Antwort Fachaustausch UAG § 67, 17. 10. 2011(130.22 kB) pdf Anlage 1 Brief an UAG LIGA 10. 11. 2009 (99.28 kB)
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Anlage 2 Brief UAG LIGA 09. 02. 2010 (46.81 kB)
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SGB XII. LIGA UAG § 67 – „Sprachlos verschriftlicht“
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