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lak.PM-Appell an SPD + CDU Wohnkostenübernahme bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung neu regeln

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lak Berlin und andere. Pressemitteilung  - Appell an SPD und CDU
Wohnkostenübernahme bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung rasch neu regeln

 

Der Berliner Mieterverein e.V., die Landesarmutskonferenz Berlin und das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise appellieren an SPD und CDU in Berlin, nach der Senatsbildung rasch eine landesrechtliche Regelung zur Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung/Warmwasser auf den Weg zu bringen. „Berlin benötigt ein Sofortprogramm in Höhe von 25 Millionen Euro pro Jahr für die Kosten der Unterkunft" erklärte Reiner Wild, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Die Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach den Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen des Landes Berlin bilden schon lange nicht mehr die Situation am Berliner Wohnungsmarkt ab. Die Mieten und Energiepreise sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, wie zuletzt dem Berliner Mietspiegel 2011 zu entnehmen ist. Von der Mietenentwicklung sind Haushalte mit geringem Einkommen besonders betroffen.
Dagegen sind die bestehenden Richtwerte der AV Wohnen sieben Jahre alt. Lediglich für die 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften wurden die Werte im Jahr 2009 einmalig um 5 Prozent angehoben.
Die fehlende Neuregelung bzw. Anpassung bedeutet für Tausende von Bedarfsgemeinschaften eine zu geringe Wohnkostenübernahme. Die Aufforderungen zur Wohnkostensenkung nehmen stark zu. Die Klagewelle bei den Sozialgerichten reißt nicht ab. Die Gemeinsame Erklärung von Berliner Mieterverein e. V., Landesarmutskonferenz Berlin und Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. finden Sie nebenstehend als Download.
Die fehlende Neuregelung bzw. Anpassung bedeutet für Tausende von Bedarfsgemeinschaften eine zu geringe Wohnkostenübernahme. Folgerichtig reißt die Klagewelle bei den Sozialgerichten nicht ab.

 

 

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Downloads:

pdf pdf Erklärung und Appell zu Wohnkostenübernahme, Okt. 2011 (82.97 kB)

 

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