(AK 67er)
Die UAG § 67 der Kommission 75 beginnt ihre Arbeit erst zum 28. 08. 2009. SenIAS hat an den federführenden Verband der Trägerverbände übermittelt, dass die Verwaltung intern den ursprünglich vorgesehenen Verhandlungstermin, 21. 08. 2009, als "Abstimmungstermin über alle Unterlagen in unserer Verhandlungsgruppe" benötigt. Es dürfte fraglich sein, ob in der verbleibenden kurzen Zeitspanne die Arbeit in der UAG die nötigen Sachstandsklärungen schafft, die die Voraussetzung dafür sind, um der Kommission 75 fristgemäß zur Septembersitzung die modifizierten Texte zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dass der verkürzte Arbeitsbeginn letztendlich auch dazu führt, dass die erforderlichen Rückkoppelungen der Verhandlungsergebnisse mit den Leistungserbringern eigentlich zu dynamisieren wären, sei angemerkt. Die Verbände werden sich selbstverständlich vorbehalten, ihren Abstimmungsbedarf mit den Leistungserbringern, für die ja letztendlich die neuen Leistungstypbeschreibungen Gültigkeit erlangen sollen, als unabdingbar zu berücksichtigende Zeitkomponente geltend zu machen.
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