Wir hatten Sie im April und Mai 2016 über die Änderungen im AEAO aufgrund des sog. Rettungsdiensturteils und die Reaktion auf die Stellungnahme der BAGFW durch das Finanzministerium von Staatssekretär Dr. Meister informiert. http://www.pariextra.de/nc/themen/t-behinderungen/gesetze-regelungen-rechtsprechung/article/aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-antwortschreiben-des-bmf-auf-den-brief-der-bag/ Am 18.08.2016 hat es zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Präsidenten der BAGFW, Herrn Prof. Rosenbrock ein Vier-Augen-Gespräch u.a. zur Umsetzung des neuen AEAO gegeben. Der Minister sagte zu, den Vorgang nochmals mit seinem Staatssekretär zu besprechen. Als Reaktion auf das Gespräch hat der Minister nunmehr einen Brief verfasst, welchen wir Ihnen hiermit in der Anlage zur Kenntnisnahme überreichen.
Inhaltlich wird es keine Änderung des AEAO geben, so dass sich alle Träger von Zweckbetrieben nach § 66 AO dringend mit der seit Januar 2016 geltenden Rechtslage auseinandersetzen sollten. In der Anlage finden Sie ebenfalls die Unterlagen der Informationsveranstaltung zum Thema AEAO, welche am 29.09.2016 im Landesverband stattfand.
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