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Achtung!! Handlungsbedarf - Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung - Schreiben des Bundesministers der Finanzen Dr. Schäuble

Wir hatten Sie im April und Mai 2016 über die Änderungen im AEAO aufgrund des sog. Rettungsdiensturteils und die Reaktion auf die Stellungnahme der BAGFW durch das Finanzministerium von Staatssekretär Dr. Meister informiert. http://www.pariextra.de/nc/themen/t-behinderungen/gesetze-regelungen-rechtsprechung/article/aenderung-des-anwendungserlasses-zur-abgabenordnung-antwortschreiben-des-bmf-auf-den-brief-der-bag/

Am 18.08.2016 hat es zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Präsidenten der BAGFW, Herrn Prof. Rosenbrock ein Vier-Augen-Gespräch u.a. zur Umsetzung des neuen AEAO gegeben. Der Minister sagte zu, den Vorgang nochmals mit seinem Staatssekretär zu besprechen. Als Reaktion auf das Gespräch hat der Minister nunmehr einen Brief verfasst, welchen wir Ihnen hiermit in der Anlage zur Kenntnisnahme überreichen.

Inhaltlich wird es keine Änderung des AEAO geben, so dass sich alle Träger von Zweckbetrieben nach § 66 AO dringend mit der seit Januar 2016 geltenden Rechtslage auseinandersetzen sollten.
Der Minister führt zu der Frage, wann Gewinne erzielt werden dürfen, aus, dass "eine beabsichtigte Gewinnerzielung im Zweckbetrieb grundsätzlich nur insoweit zulässig ist, als damit der jeweilige Zweckbetrieb finanziert werden soll. Da Gewinne aber nicht in jeder Hinsicht planbar sind, dürfen die - dann mehr oder weniger "zufällig" - im Zweckbetrieb entstandenen Gewinne auch in einem anderen Zweckbetrieb zugunsten der Wohlfahrtspflege verwandt werden." Diese Aussagen führen aber zu keiner Veränderung des AEAO.
Lediglich für vergangene Zeiträume bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2015 wurde zwischen Bund und Länder vereinbart, Quersubventionierungen nicht zu beanstanden.
Dies bedeutet, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2016 die neue Rechtslage bindend ist.
Wir möchten allen Trägern dringend anraten, sich intensiv mit dieser Problematik auseinander zu setzen und Rücksprache mit ihren jeweiligen Steuerberatern zu suchen.
Weitergehende Empfehlungen werden gemeinsam mit dem Forum Finanzen erarbeitet und Ihnen alsbald zur Verfügung gestellt.

In der Anlage finden Sie ebenfalls die Unterlagen der Informationsveranstaltung zum Thema AEAO, welche am 29.09.2016 im Landesverband stattfand.

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

pdf 2016 10 04 S Schäuble zu AEAO (227 KB)

pdf Foliensatz (438 KB)

pdf Fallbeispiel (10 KB)

pdf Anlagen (360 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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