Information des Paritätischen Gesamtverbandes Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (Bundesrats-Drucksache 638/14) vom 10.11.2014 sowie die Stellungnahme der BAGFW zu Ihrer Information und weiteren Verwendung. Durch das geplante Kleinanlegerschutzgesetz sollen Anleger vor Vermögenseinbußen besser geschützt werden. Hintergrund sind vor allem die Verluste von Anlegern durch die sog. PROKON Pleite. Ausnahmen sind unter § 2b VermAnlG-E zwar für soziale und gemeinnützige Projekte vorgesehen. Ausnahmen sind aber nur für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen möglich, die von einer Kleinstkapitalgesellschaft emittiert werden, deren Gesellschafter eingetragene Vereine mit einer sozialen oder gemeinnützigen Zielsetzung sind, wenn der Verkaufspreis sämtlicher von dem Anbieter angebotenen Vermögensanlagen desselben Emittenten eine Million Euro nicht übersteigt und der vereinbarte Sollzins kleiner als marktüblich ist. Der Gesetzesentwurf hat den Bundesrat bereits passiert, die erste Lesung im Bundestag findet am 27.02.2015 statt. Eine Anhörung ist voraussichtlich für den 16.03.2015 vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Erika Koglin |
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Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
- Kategorie: Gesetze und Verordnungen
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