Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Um für alle Mitglieder bei den verschiedenen Krankenkassen gleiche Bedingungen in Bezug auf den Schuldenerlass sicherzustellen, wird der GKV-Spitzenverband beauftragt, die konkreten Bedingungen für Beitragserlass bzw. -ermäßigung einheitlich zu Der Paritätische Gesamtverband begrüßte bereits am 13.6.2013 in einer Pressemeldung das Gesetz. Sie finden den Gesetzestext im Anhang, wobei ab Artikel 5a weitere Regelungen für Krankenhäuser, die Pflegeversicherung und Änderungen des Transplantationsgesetzes Darüber hinaus finden Sie im Anhang die aktualisierte zusammenfassende Information über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen Eberhard Ewers Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. |
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