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Zusatzbeiträge bei Härtefällen

AK 67, Ber.trä

 

Der LV Niedersachsen hat auf eine weitere Information zu "Härtefällen" im Sinne des SGB II hingewiesen. Unter anderem handelt es sich auch um die Auflistung, unter welchen "Härtefallbedingungen" kein zwingender Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erforderlich ist, wenn Zusatzbeiträge eingefordert werden.

 

Für die Beratungsträger ist die Information nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt.

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pdf Erstattung für Härtefälle möglich (37.62 kB)


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