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SGB II. Eckpunktepapier Neuorganisation

Info AK 67; Beratungsträger.

 

Das "Eckpunktepapier - Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II" des BMAS, Stand 17.11.2009 darf eher als Diskussionsfassung (abrufbar als Download) denn als verbindliche Entwicklungsvorgabe verstanden werden. Dass die "vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 2007... aufgezeigten Grundsätze zu berücksichtigen" sind (Seite 6), ist allerdings allgemein zu erwarten gewesen. Dass man meint, ggf. gesetzliche Reglungen schaffen zu müssen, um das Datenschutzrecht dem Kooperationsbedarf anzupassen, ist dann schon wieder eher als "Rückfall" zu verstehen (S.9).

Thematisiert wird auch der zum Zeitpunkt der Umstellung abzusichernde Personalbedarf (S.18) inklusive möglicher Aspekte der Besitzstandswahrung Beschäftigter, für die wiederum gesetzliche Reglungen erforderlich werden.

Auch der "Besitzstand für Leistungsberechtigte bleibt erhalten: "Auch zukünftig soll durch Sanktionierungen der Grundsatz des Förderns und Forderns in der Grundsicherung für Arbeitssuchende konsequent umgesetzt werden." (S. 8). Erwähnt werden auch die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten (S.9).

Wie sehr eine fehlende Mitwirkung der Leistungsberechtigten aber auch eine Folge des Nichtverstehens der geteilten Zuständigkeiten sein könnte, bzw. wie gewährleistet werden kann, dass das, was neu ist, sich auch den Leistungsberechtigten nachvollziehbar erschließt, ist ein Problemfeld, das als "Eckpunkt" nicht relevant zu sein scheint.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

icon Eckpunktepapier Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II (2.06 MB)

 

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