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Beitragsschuldengesetz am 14.6.2013 im Bundestag verabschiedet

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:

Nachdem eine Gesetzesvorlage der Regierungsparteien ( Bundestag-Drucksache 17/13402 vom 8.5.2013) nach der 1. Lesung im Gesundheitsausschuss beraten wurde, ist der Bundestag am 14. Juni 2013 der Beschlussempfehlung des Ausschusses (Bundestag-Druskcsache 17/13947 vom 12.6.2013) gefolgt und hat das Gesetz am 14. Juni 2013 in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz soll das wachsende Problem der Zunahme von Personen mit Krankenversicherungs-Beitragsschulden angegangen werden. D.h., durch das neue Gesetz werden Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1.4.2007 in der GKV und seit 1.1.2009 in der PKV) nicht zahlen konnten und zum Teil hohe Schulden angehäuft haben, entlastet. Zur Durchsetzung der Verpflichtung zur Beitragszahlung und damit zum Schutz der Solidargemeinschaft wurde in der GKV die Nichtzahlung der Beiträge für freiwillig Versicherte in der GKV mit einem höheren Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent (pro Monat! d.h. 60pro Jahr!) des rückständigen Betrags versehen. Inzwischen hat sich sowohl für den Gesetzgeber als auch ganz offensichtlich für die Krankenkassen selbst gezeigt, dass dieser erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände eher verschärft hat.

Darüber hinaus enthält das Gesetz kurzfristig wirksame Maßnahmen, um die teilweise angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern.

Sie finden als ANLAGEN den beschlossenen Gesetzestext mit Begründung sowie eine Stellungnahme der BAGFW und eine Pressemeldung des BMG.

verknüpfte Artikel:

Gesetzentwurf zu Beitragsschulden in der Krankenversicherung

 

Downloads:

pdf  Beitragsschuldengesetz PM BMG 14.06.2013 (18.11 kB)

pdf  Beitragsschuldengesetz Begründung (225.08 kB)

pdf  Beitragsschuldengesetz Beschlussempfehlung Gesundheitsausschuss (476.75 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  Beitragsschuldengesetz BAGFW-Stellungnahme (71.88 kB)

 

 

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