Nachfolgend geben wir die zum 01.01.2019 wirksam werdenden Änderungen der AVB - Arbeitsvertragsbedingungen und AVB II - Arbeitsvertragsbedingungen, herausgegeben vom Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e. V., bekannt.
Die Richtwerttabelle der AVB und AVB II wird zum 01.01.2019 um 2,9 % angehoben.
Entsprechend steigen die in den AVB und AVB II enthaltenen Entgeltgruppenzulagen gemäß § 11 Abs. 3 AVB/AVB II um 2,9 % (Anlage).
Die Lohnuntergrenze für die AVB und AVB II von zuletzt 9,40 Euro nimmt an den jeweils für die Richtwerttabelle beschlossenen Steigerungen teil. Sie beträgt ab dem 01.01.2019 Euro 9,67.
Ab dem 01.01.2019 steigt der Pflegemindestlohn von Euro 10,55 auf Euro 11,05 im Bereich West einschließlich Berlin. Für den Bereich Ost steigt er von Euro 10,05 auf Euro 10,55. Soweit mehr als 40 Stunden wöchentlich gearbeitet wird, ist eine entsprechende Anpassung der Tabellenwerte erforderlich (siehe geänderten Hinweis in der Richtwerttabelle).
Die Zeitzuschläge nach § 5 Abs. 4 AVB/AVB II nehmen jeweils an den für die Richtwerttabelle beschlossenen Steigerungen teil. Sie werden ebenfalls um 2,9 % angehoben. |
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