Aktualisierung 21.12.22: Am 21.12.22 sind die aktualisierten FAQs zu den Sonderleistungen und Förderbeträgen nach § 150c SGB XI des GKV veröffentlich worden. . Geändert wurden FAQ Nr. 9 und Nr. 10, diese beziehen sich auf die Steuerfreiheit, welche durch das Jahressteuergesetz 2022 bis zum 31.05. 2023 bestehen bleibt. Zu beachten sind insbesondere auch die Nr. 10 der FAQ nach der auf Sonderleistungen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.
Ergänzung 13.12.2022: Das Formular zur Meldung der Koordinierungsperson bei der Pflegekasse wurde angepasst.
In der ursprünglichen Version des Meldeformulars war bei einer Abmeldung für die bearbeitende Pflegekasse nicht ersichtlich, ab welchem Monat in der Einrichtung keine Koordinierungsperson mehr beschäftigt ist und somit die Zahlung an die Einrichtung eingestellt wird.
Ergänzung 07.11.2022: Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat den "Fragen und Antworten Katalog" zur Umsetzung des Meldeverfahrens von Beschäftigten mit Koordinierungsaufgaben in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 35 IfSG i.V.m. § 150c SGB XI aktualisiert mit Stand 02.11.2022. "Im Laufe des Meldeverfahrens und der Bearbeitung der Meldungen durch die Pflegekassen hat sich herausgestellt, dass bei der letzten Änderung aufgenommene Frage/Antwort Nr. 35 in Verbindung mit Frage/Antwort Nr. 32 eher zur Verwirrung geführt als genutzt hat. Die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene habe sich daher entschieden die Frage 35 zu löschen. Die Grundlage für die Auszahlung ist weiterhin die Frage/Antwort Nr. 32. Aktuell sind weitere Fragestellungen von den Verbänden der Leistungserbringern und auch den Pflegekassen gemeldet worden, die das BMG aktuell klärt. Einige der Fragestellungen zeigen auch auf wie komplex der Personaleinsatz in Pflegeeinrichtungen erfolgt. Sobald eine Abstimmung erfolgt ist, werden wir informieren."
26.10.2022: Ergänzt wurden die aktualisierten FAQs mit Stand 25.10.2022. Zur besserenübersicht ebenfalls hinterlegt, eine version im Änderungsmodus zum einfacheren Vergleich.
Aufgrund von § 35 IfSG sind alle teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen (Langzeitpflege) sowie stationäre Hospize verpflichtet, vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 7. April 2023 eine oder mehrere Koordinierungspersonen zu benennen.
Zur Umsetzung von § 150c SGB XI haben die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene nun ein bundeseinheitliches Verfahren entwickelt und veröffentlicht.
AOK-Bundesverband (weitere Links von den anderen Pflegekassen folgen) Die Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene haben zur Umsetzung von § 150c SGB XI die folgenden Dokumente erarbeitet (in Abstimmung mit dem BMG und mit einer Rückkopplung mit den Leistungserbringerverbänden) und zur Verfügung gestellt. Verfahrensbeschreibung (Diese ersetzt die sonst üblichen Festlegungen) 2022_10_11_Verfahrensbeschreibung_Sonderleistung_final.pdf (vdek.com) Die Verbände der Pflegekassen haben zur Umsetzung von § 150c SGB XI Verfahrensregelungen abgestimmt. Die Verfahrensregelungen gelten für die Pflegekassen und die nach § 72 SGB XI zugelassenen voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Hospize, sofern diese über eine Zulassung nach § 72 SGB XI verfügen. In den Verfahrensregelungen werden die Anspruchsberechtigung, das Melde-, Auszahlungs- und Nachweisverfahren sowie das Verfahren möglicher Rückerstattungen beschrieben. Formular zur Meldung der Beschäftigten (2022_10_10_Musterformular_§_150c_SGB XI_Meldung_final.xlsx (live.com)) Dieses Formular ist für die Meldungen der Koordinierungspersonen bis zum 31.10.2022 an die zuständigenPflegekassen von den voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen bzw. Hospizen, die eine Zulassung nach § 72 SGB XI haben, zu verwenden.
Liste über die Zuständigkeit der Pflegekassen Die Zuständigkeit der Pflegekassen gegenüber den Pflegeeinrichtungen entspricht den Zuständigkeiten für die Pflegebonuszahlungen. Zu beachten ist, dass sich bei einigen Pflegekassen die Kontaktdaten (E-Mail) für die Meldungen der Beschäftigten geändert haben.
Zuständigkeiten für Berlin: für den vollstationären Bereich inklusive Kurzzeitpflege:
BKK VBU teilstationärer Bereich:
BIG
Fragen-Antwort-Katalog 2022_10_11_FAQ_Sonderleistung_nach_§_150c_SGB_XI_final_FAQ.pdf (vdek.com) Der Fragen-Antwort-Katalog der Pflegekassen vom 04.10.2022 beantwortet einen Teil der offenen Fragen aus dem FAQ Katalog der BAGFW. So haben die Pflegekassen klargestellt, dass die PDL nicht zur Leitung der Einrichtung im Sinne von § 150c SGB XI zählt. Sie kann als Koordinationsperson benannt werden und hat auch Anspruch auf die Sonderleistung.
Dieses wird im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.
Der Fragen-Antwort-Katalog der Pflegekassen vom 04.10.2022 beantwortet einen Teil der offenen Fragen aus dem FAQ Katalog der BAGFW. So haben die Pflegekassen klargestellt, dass die PDL nicht zur Leitung der Einrichtung im Sinne von § 150c SGB XI zählt. Sie kann als Koordinationsperson benannt werden und hat auch Anspruch auf die Sonderleistung.
Die von der der BAGFW erarbeiteten FAQ´s wurden entsprechend aktualisiert und findet sich ebenfalls im Downloadbereich hinterlegt.
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Downloads für Mitglieder: pdf 2022 12 19 FAQ Sonderleistung nach § 150c SGB XI (288 KB)
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pdf 22 1013 FAQ aktualisiert BAGFW §§ 28b 35 IfSG § 150c SGB XI (583 KB) |