Nebestehend findet sich das geeinte Kurzprotokoll zum Gespräch am 28.02.2022 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Verbände der Leistungserbringer der Pflegeeinrichtungen sowie der Verbände der Pflegekassen auf der Bundesebene/GKV-Spitzenverband zur Umsetzung des § 150 Abs. 1 SGB XI.
Auch aufgrund verschiedener Fragen zum Thema Qualitätsprüfungen und Mindeststandards weisen wir auf den folgenden Absatz hin: |
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