Hinterlegt findet sich der Referentenentwurf der 2. Änderungsverordnung der Coronavirus-Testverordnung sowie die Stellungnahme der BAGFW dazu. Gemäß des Referntenentwurfes soll die Refinanzierung für Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bis 31.05.2022 verlängert werden. |
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