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SenGPG - 6. Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 20.11.2021 und mitgeltende/ergänzende Dokumente

Als Download ergänzt ist die Parlamentsvorlage zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßahmen-Covid-19-Verordnung vom 23.11.2021.

 

Die Senatsverwaltung informierte am 18.11.2021 per Mail über die ab dem 20.11.2021 geltenden Änderungen der Pflegemaßnahmenverordnung:

"Am 20.11.21 wird eine Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (PMCV) in Kraft treten, die u. a. eine Testpflicht für vollständig immunisiertes Personal vorsieht (2 x wö.). Die Testung des geimpften Personals soll verhindern, dass sich das Coronavirus in der Folge von Impfdurchbrüchen wieder unentdeckt in den Pflegeeinrichtungen verbreitet.

Die neue Verordnung schreibt folgende Testungen vor:

- Personal mit Kontakt zu Pflegebedürftigen muss täglich (stationär) bzw. alle zwei Tage (ambulant) getestet werden. Davon abweichend muss vollständig geimpftes oder genesenes Personal zweimal in der Woche getestet werden (§ 4 Absatz 1 PMCV).

- Bewohnende vollstationärer Einrichtungen sollen unabhängig vom Immunstatus zweimal wöchentlich getestet werden (§ 4 Absatz 2 PMCV). Alle Gäste der Tagespflege sind bei Ankunft zu testen (§ 14 Absatz 4 Satz 2 PMCV).

- Besuchenden darf der Zutritt zu vollstationären Pflegeeinrichtungen nur gewährt werden, wenn sie ein negativen Testergebnis vorlegen. Vollständig geimpfte oder genese Besuchende müssen noch (!) nicht getestet werden (§ 12 Absatz 2 PMCV).

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird noch im November 2022 die Testpflicht für geimpfte und genesene Besuchende von vollstationären Pflegeeinrichtungen eingeführt werden. Dies steht in Übereinklang mit den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz vom 05.11.2021 (siehe https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1153&jahr=2021). Als Träger einer vollstationären Pflegeeinrichtung bereiten Sie sich bitte darauf vor, in absehbarer Zeit wieder in größerem Umfang Besuchende zu testen. Nur so lässt sich die Einschränkung von Besuchsrechten und die erneute soziale Isolation der Pflegebedürftigen verhindern!

Bei der Umsetzung der Testpflicht stehen Ihnen folgende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:

-          Seit dem 13.11.21 können sich alle Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlosin mehr als 300 Teststellen testen lassen (https://www.direkttesten.berlin/). Diese Teststellen können auch von Besuchenden genutzt werden können.

-    Die Teststellen des Landes (https://www.berlin.de/corona/testzentren/) ermöglichen dem Personal von Pflegeeinrichtungen nach einem positiven Schnelltest den Schnellzugang zur PCR-Nachtestung (hierzu kann das Meldeformular für das Gesundheitsamt genutzt werden - siehe Anhang).

- Zur Testung können auch überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung eingesetzt werden.

- Die Sach- und Personalkosten der Testung können Pflegeeinrichtung weiterhin bei der zuständigen Pflegekasse geltend machen.

-   Personal für die Testung kann weiter über den Berliner Krisenpersonalpool rekrutiert werden: https://krisenpersonalpool.berlin.de/

-   Das Land Berlin prüft zur Zeit, ob ein erneuter Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe zur Unterstützung der Heime bei der Umsetzung des erforderlichen Hygienemanagements, einschließlich erforderlicher Testungen von Besuchenden möglich ist. Hierzu werden wir in Kürze eine detaillierte Bedarfsabfrage mit sehr kurzer Fristsetzung an Sie richten."

 

Im Internet findet sich die jeweils geltende Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/pflege-covid-19-verordnung-1017656.php.

 

Die Änderungsverordnung ist bis 17.12.201 gültig und findet sich im Downloadbereich hinteregt.

 

Ebenfalls hinterlegt die Zusammenfassung der Impfquotenabfrage bei Mitarbeitenden vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Land Berlin (Anlage 1)

Es nahmen 160 Einrichtungen (57% der vollstationären Einrichtungen Berlins) teil, die Spannbreite der gemeldeten Quoten liegt zwischen 15% (1 Einrichtung) bis 100% (7 Einrichtungen).

Insgesamt sind 79% aller Pflegekräfte geimpft; deutlich mehr als in der Berliner Gesamtbevölkerung.

 

Weiterhin findet sich im Downloadbereich hinterlegt ein Merkblatt zur Corona Testung (gültig ab 20.11.2021) mit angehängtem Meldeformular zur Übermittlung von positiven Testergebnissen an das zuständige Gesundheitsamt.

 

Verknüpfte Artikel:

SenGPG - 5. Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 30.10.2021

InfSchMV Berlin - Zehnte Änderungsverordnung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ab 15.11.2021

Downloads für Mitglieder:

pdf 21 1811  6 ÄndVO der 3.Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (2.15 MB)

pdf Anlage 1 Kurzfassung Impfquotenabfrage Pflegeheime (22 KB)

pdf Anlage 2 21 1118 SenGPG Info Berlin gegen Corona (187 KB)

 

pdf 21 1123 Abgh Vorlage 6ÄndVO 3PflegemaßnahmenVO d19 0031 (197 KB)

 

 

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