Die „Gemeinsame Erklärung der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur aktuellen pandemischen Lage“ sowie die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 5.11.21 sind nebenstehend hinterlegt. Die GMK spricht sich angesichts des sich erneut zuspitzenden Infektionsgeschehens dafür aus, dass der Bundesgesetzgeber einen rechtssicheren Rahmen vor allem im Infektionsschutzgesetz (IfSG) schafft, der möglichst viele Handlungsoptionen zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet. Für die Pflege ist insb. der Beschluss zur „Zukunft der Nationalen Impf- und Teststrategie – Schutz vulnerabler Gruppen“ wichtig: Die Testverordnung wird verlängert, Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung einrichtungsbezogener Testkonzepte verpflichtet und die Länder sollen/können Testpflichten auch für geimpfte und genesene Besuchende schaffen. Pflegeeinrichtungen werden zu einem Monitoring über Tests und Impfquoten verpflichtet. Der Bund soll dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.
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