Hinterlegt wurde die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Seerig an das Abgeordnetenhaus bezüglich des "Genesenennachweises durch Ärzte". Die Antwort erfolgte am 19.10.2021 von Staatssekretär Matz.
Auszug:
Zu 5.: Gibt es für diese Zertifikate aufgrund von Antikörpertests Regeln bzw. eine rechtliche Grundlage?
"Genesenenzertifikate dürfen nicht auf Grundlage von Antikörpertests erstellt werden. Die durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 muss ebenso wie die Impfungen gegen SARSCoV-2 in einem Nachweis dokumentiert werden. Die Anforderungen dazu sind im § 22 (Impfdokumentation, COVID-19-Zertifikate) des Infektionsschutzgesetztes dargelegt. Hier wird nur der mittels PCR erfolgte Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 als Grundlage für den Status „Genesen“ aufgeführt."
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21 1019 Abgh Genesen von wegen S18 28651
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