Am 15. September 2021 ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) in Kraft getreten. Es regelt unter anderem, dass Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen, wie zum Beispiel in Pflegeheimen, Schulen, Kitas oder Flüchtlingsunterkünften, befugt sind, Beschäftigte nach ihrem Impf- und Serostatus zu fragen. Für Krankenhäusern oder Arztpraxen etc. gibt es schon eine entsprechende Regelung. Für Mitgliedsorganisationen ist nebenstehend die Fachinformation des Gesamtverbandes vom 21.09.21 als Download hinterlegt.
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