Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 05.02.2021 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zu einem Sozialschutz-Paket III erstellt. Hierüber soll das Bundeskabinett am 08.02.2021 befinden. Danach startet das Gesetzgebungsverfahren.
Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.
Dies sind die wesentlichen Inhalte:
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Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro
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Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021
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Verlängerung der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus Sozialschutz-Paket bis zum 31. Dezember 2021
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Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 30. Juni 2021
Es bestand Gelegenheit, zu dem Entwurf bis 6. Feb. 2021 Stellung zu nehmen. Die Beurteilung des Paritätischen in Kürze:
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Aus unserer Sicht sind die Leistungen unzureichend. Das wird extrem deutlich an den 22 Cent je Tag für Heimbewohner*innen.
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Das Zusammentreffen von Kinderbonus und Einmalzahlung in § 70 SGB II und § 144 SGB XII muss neu justiert werden.
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Die Geltung des SodEG muss bis 31. Dez. 2021 verlängert werden.
Den Entwurf der Formulierungshilfen sowie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes finden sich im Downloadbereich.
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Downloads für Mitglieder:
21 0205 Sozialschutz III Entwurf
pdf
21 0205 Stellungnahme Paritätischer BMAS Sozialschutz III
(201 KB)
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