Am 8.2.2021 trat eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. In der vergangenen Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Verbändeanhörung zu geplanten Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung eingeleitet. Hierzu hatte der Paritätische Gesamtverband Stellung genommen. Inzwischen wurde die Novellierung der Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese enthält nun nicht, wie erwartet worden war, eine altersmäßige Aufteilung mit Blick auf den Zugang zu unterschiedlichen Impfstofftypen (mRNA-Impfstoff und Vektorimpfstoffe). In die dritte Impfgruppe wurden neben Lehrern nun auch Personen aufgenommen, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. |
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