Das Robert-Koch-Institut hat die Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen mit Stand 9.9.2020 aktualisiert. In 3.10 wurde ein neuer Abschnitt Verlegung/externe medizinische Betreuung von Bewohnern ohne bekannte SARS-CoV-2-Infektion eingefügt. „Bei Verlegung von Bewohnern in eine andere Gesundheitseinrichtung z.B. wenn eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich wird, sollte diese vorab darüber informiert werden, ob in der verlegenden Einrichtung unter den Bewohnern/Betreuten/Mitarbeitern SARS-COV-2-positive Fälle innerhalb der letzten 14 Tage aufgetreten sind. Dies ist unabhängig davon, ob für die zu verlegenden Bewohner ein aktuelles, negatives Testergebnis für SARS-COV-2 vorliegt oder ob zum Zeitpunkt der Verlegung kein aktuelles SARS-COV-2-Testergebnis zur Verfügung steht. Dies gilt in gleicher Weise für die medizinische Versorgung von extern, wie z.B. die Behandlung durch den Hausarzt oder die Versorgung durch einen externen Pflegedienst. Die betreffenden medizinischen Dienstleister sollten vorab/zeitnah über das Auftreten von SARS-COV-2-positiven Fällen in der Einrichtung informiert werden.“ Die aktualisierte Empfehlung ist unter folgendem Link abrufbar:
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