Der Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 ist nebenstehend als Download hinterlegt. Auszug Ziffer 11. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist ein Kernanliegen der Politik. Deshalb wurden für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Der Bund wird für diese vulnerablen Gruppen im Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen (rechnerisch eine pro Winterwoche). Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 01.12.2020 je Pflegebedürftigem 30 Schnelltest pro Monat vorgesehen. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Wichtig ist, dass auch Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können. Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mpk-beschluss-corona-1820132
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