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Bundesregierung (BT-Drs. 17/2291) zum Stand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI

FG StatPflegVers (250), ÄM, Koord.stellen

Der Paritätische Gesamtverband hat die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/2291) auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/2044) der SPD-Fraktion zum "Stand des Aufbaus von Pflegestützpunkten nach § 92 c SGB XI" zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Erkennbar wird, dass die Bundesregierung in den unterschiedlichen Entwicklungen und Arbeitsansätzen in den Bundesländern nichts Problematisches sieht: es wäre ja so von Gesetzes wegen auch vorgesehen (Antwort auf Frage 3). Anscheinend schließt dabei die föderale Ausrichtung bei der Implementierung auch ein, dass die Möglichkeit besteht, keine Pflegestützpunkte einzurichten ( wie derzeit im Bundesland Sachsen), ohne, dass dies als Problem bewertet wird.

Ob die zum Teil  kaum substantiierten Antworten auch ein fehlendes Interesse der Bundesregierung am Thema Pflegestützpunkte belegen, sei der jeweils persönlichen Interpretation nach der Lektüre der Drucksache überlassen. Der Text ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.

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