Der Paritätische hat mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts abgegeben. In dieser wird die Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundsätzlich positiv bewertet. Im Bereich des Betreuungsrechts werden die Präzisierung und Klarstellung zur Betreuungsführung und zur Beteiligung der Betroffenen grundsätzlich begrüßt. Die Stärkung der Betreuungsvereine wird insgesamt als gelungen eingeschätzt. Die BAGFW weist darüber hinaus darauf hin, dass es entscheidend sein wird, dass sich der mit dem Gesetzesvorhaben verbundene Paradigmenwechsel auch in der Praxis des Betreuungswesens niederschlägt und mahnt an, dass dazu ausreichend Zeit und refinanzierte Kapazitäten der Mitwirkenden notwendig sind. Kritisiert wird ferner, dass es nicht gelungen ist, den Entwurf ressortübergreifend zu gestalten und korrespondierende Hilfetatbestände im SGB IX oder anderen Sozialgesetzbüchern zu verankern. Ohne solch korrespondierenden Sozialleistungen besteht die Gefahr, dass mangels klarer Regelungen die Betroffenen letztlich ohne die benötigten Leistungen bleiben. Ferner veröffentlichten die im Kasseler Forum kooperierenden Verbände eine gemeinsame Erklärung zum Referentenentwurf. Diese nimmt insbesondere zwei Aspekte in den Blick und ist ebenfalls dieser Mail beigefügt. 1. Zugang zur beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung und vorgesehenes Registrierungsverfahren von Berufsbetreuer*innen 2. Rahmenbedingungen einer bundeseinheitlichen Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine |
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