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Bundestag - Vermögensdelikte bei Betreuten

Heute im Bundestag vom 3. Juni 2019 informiert über „Vermögensdelikte bei Betreuten“

Auf die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanzierten Forschungsprojekts "Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen" verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10400)auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9883). Die Ergebnisse des Forschungsprojekts seien in einem Bericht zusammengefasst, der auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden könne. Sie würden zurzeit ausgewertet und etwaiger Handlungsbedarf eruiert. Weiter heißt es in der Antwort, die Thematik der Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen sei der Bundesregierung durch die Schilderung von Einzelfällen bekannt. Daten, in welchem Umfang es zu derartigen Vermögensschädigungen kommt, lägen allerdings nicht vor. In den von der Bundesregierung geförderten Beratungsstellen für ältere Menschen werde nicht dezidiert zu Fragen des Vollmachtsmissbrauchs beraten, zum Beratungsangebot anderer Beratungsstellen in den Ländern lägen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung plane keine zentrale Beratungs- und Anlaufstelle auf Bundesebene für alte und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Opfer von Schädigung des Vermögens aufgrund von Vollmachtsmissbrauch oder Delikten durch nicht verwandte Bezugspersonen geworden sind.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, nach ihrer Kenntnis fehlten bislang aktuelle Untersuchungen, die den Umfang und die Höhe der Schädigung durch solche Delikte aufzeigen. Sie verwiesen auf eine Studie, der zufolge entsprechende Taten nicht nur von Personen begangen werden, die den Opfern vor der Tat völlig fremd sind, sondern auch von solchen, die aus einer bestehenden Beziehung heraus und oftmals unter Ausnutzung des mit dieser Beziehung verknüpften Vertrauens handeln.

 

 

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