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VBVG - Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG), Bundesrat, Bundestag und Stellungnahmen des Paritätischen

Die Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zur Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am 06. Mai 2019 ist nebenstehend als Download hinterlegt: Der Paritätische begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine zu stärken und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zeitnah Sorge zu tragen, um hierdurch klare Anreize für eine qualitativ gute Betreuung zu setzen. Die Regelungen sind aber, wie den nachstehend auszuführenden Bedenken zu entnehmen, nicht weitreichend genug, um diese Zielvorgaben tatsächlich umzusetzen.

Im Zusammenhang steht die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverband vom 15.4.2019 zur Bundesratsbefassung zum Gesetzentwurf des Vormünder und Betreuervergütungsgesetz (VBVG): Der federführende Rechtsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrates empfehlen zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung in ihrer Stellungnahme Forderungen und Kritikpunkte, die den lange ausgehandelten Kompromiss zwischen Bundesjustizministerium und den verantwortlichen Ländervertretern in Frage stellen und eine längst überfällige Erhöhung der Vergütungssätze der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nach 13 Jahren erfolglos scheinen lassen. Der Bundesratssitzung schloss sich in seiner Sitzung am 12.04.19 der Stellungnahme an.

Der Bundesrat wendet ein, die Neuregelung dürfe sich nicht auf eine Erhöhung der Vergütungen beschränken. Vielmehr müssen vorhandene strukturelle Probleme, die bereits Gegenstand von Empfehlungen einzelner Landesrechnungshöfe und des Abschlussberichts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ waren, gelöst werden. Der vom BMJV geführte Diskussionsprozess über die "Qualität in der Rechtlichen Betreuung" ist durch den ersten notwendigen Schritt der Vergütungserhöhung nach über 13 Jahren Stillstand noch nicht beendet. Er wird aber davon aber auch beeinflusst.

Folgende Punkte werden durch den Paritätischen Gesamtverband kritisiert.

1.       Die Evaluierung des Gesetzes soll erst fünf Jahre nach Inkrafttreten erfolgen und auch erst nach der Veröffentlichung des Abschlussberichtes. (Ziff. 5) Im Vergleich zum Regierungsentwurf wird der Evaluierungszeitraum um ein Jahr verlängert. In Verbindung damit soll das Gesetz frühestens am 1.1.2020 in Kraft treten. (Ziff. 6) Mit einer Evaluierung könnte frühestens am 1.1.2025 begonnen werden und festgestellte notwendige Änderungen in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages nicht umgesetzt werden.

2.       Bei den der Vergütungseinstufungen zugrunde liegenden Ausbildungen soll neben der „Nutzbarkeit“ auch die „Notwendigkeit“ der vorhandenen Qualifikation herangezogen werden. (Ziff. 2) Das führt zu Schwierigkeiten bei der planbaren Finanzierung der Betreuungsvereine, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind.

3.       Eine feste Fallzahlbegrenzung ist nicht zwangsläufig geeignet, die Qualität der Arbeit der Betreuer und Betreuerinnen zu erhöhen und nimmt keine Differenzierung hinsichtlich des konkreten Betreuungsumfanges vor. (Ziff. 1 e) cc)

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung wird Kritik an der Vergleichsberechnung der Kosten geübt. (Ziff. 7) Der Bundesrat hält folgende Positionen für zu hoch angesetzt:

·         Kosten für die Aufsicht, Weiterbildung und Versicherung in den Betreuungsvereinen seien ausschließlich der Querschnittsarbeit und nicht der Betreuungsarbeit zuzuordnen und deshalb bei er Vergleichsberechnung nicht zu berücksichtigen.

·         Der Sachkostenaufschlag sei zu hoch bemessen, selbst wenn Aufwendungen für Dolmetscher (!) hier berücksichtigt werden.

Für den Ansatz der Kostenhöhe wurde als sachliche Datengrundlage der KGSt-Bericht "Kosten eines Arbeitsplatzes" herangezogen und wegen der fehlenden vollständigen Vergleichbarkeit bereits gekürzt. Eine weitere Kürzung ist nicht hinzunehmen, zumal über die Erstattung von Dolmetscherkosten an den Betreuten bzw. die Betreute oder den Betreuer/die Betreuerin gar keine Entscheidung getroffen wurde.

Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Erhöhung der Betreuervergütung: Erfreulicherweise teilt die Bundesregierung die Bedenken und Einschränkungen des Bundesrates nicht. Die Optimierungsanregungen werden zur Kenntnis genommen, dem Vorschlag des Ausgleiches der Kosten der Länder über die Umsatzsteuerverteilung wird eine Absage erteilt.

Es wird umfangreich erläutert, wie die Bundesregierung vertreten durch das BMJV seit 06/2018 in die Qualitätsdebatte mit einer breiten Vertreterschaft in 4 Facharbeitsgruppen führt, die Ende 2019 beendet sein sollen und danach in konkrete Gesetzgebungsvorschläge münden. Die Vergütungsdebatte wird mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag vorgezogen.

Auch den Bedenken< im Rahmen der Evaluierung widerspricht die Bundesregierung insbesondere mit dem Hinweis, dass bereits seit 05/2018 das Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ eine Erhöhung der Stundensätze für Berufsbetreuer und -vormünder um 15 Prozent vorgesehen hatte. Das Gesetz sei im Bundesrat nicht entschieden worden. Seit 11/2018 führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern mit dem Ziel die Vergütung zu erhöhen, so dass eine Anpassung der Haushaltsposition hätte erfolgen können. Somit sei auch nicht hinzunehmen, dass das Gesetz erst zum 01.01.20 in Kraft treten soll, sondern weiterhin einen Monat nach einer möglichen Verkündung.

Weitere Informationen: Der Bundestag hat am 04.04.19 in erster Lesung über den Gesetzentwurf 19/8649 beraten. Die Reden im Bundestag sind anzuhören unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw14-de-betreuerverguetung-630908

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

VBVG - Regierungsentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG) und Bundesratsbefassung


Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0430 Gegenäußerung Bundesregierung Bundesrat 1909765 Gegenäußerung BReg (461 KB)

pdf 19 0429 VBVG SN Parität Anhörung im Ausschuss für Recht Bundestag (87 KB)

pdf 19 0412 VBVG Bundesrat Stellungnahme 101 19(B) (95 KB)

 

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