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BTV - Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz  hat am 23.1.2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vorgelegt. Rückmeldungen zum Gesetzentwurf bitte zeitnah.

Hintergrund:
Mit dem Entwurf soll die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode umgesetzt werden, „die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern [zu] stärken“ und „für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer […] ebenfalls zeitnah Sorge [zu] tragen“.

Über das vom Deutschen Bundestag am 18. Mai 2017 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (Bundestagsdrucksache 18/12427 vgl Alsopfleg), das eine Erhöhung der Stundensätze für berufliche Betreuer um 15 % vorsah, ist vom Bundesrat nicht entschieden worden. Daher konnte es nicht in Kraft treten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Rahmen des seit dem 20. Juni 2018 laufenden Diskussionsprozesses „Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht“ und auf Basis von sechs seit Herbst 2017 mit den Justizverwaltungen der Länder geführten Gespräche einen Vorschlag für eine zeitnahe Erhöhung der Vergütung von beruflichen Betreuern vorgelegt und zur Diskussion gestellt. Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung trägt konzeptionell den von den Ländern zuletzt vorgebrachten grundsätzlichen Bedenken und Petita weitgehend Rechnung und bewirkt zudem im Ergebnis eine vergleichsweise moderate Erhöhung der Kosten für die Landeshaushalte. (…)

 

 

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Downloads:

pdf 19 0123 BMJV RefE VergütungsanpG (Länder und Verbändeanhörung 01 19) (291 KB)

pdf 19 0123 Versendung an Fachkreise und Verbände RS2 1 (147 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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