Für die interessierte Fachöffentlichkeit sind nebenstehend die Förderrichtlinien der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Auswahl und Förderung von Betreuungsvereinen im Land Berlin vom 13.11.2018 für den Förderzeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2020 hinterlegt.
Die langjährige Förderung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine durch Ausschreibungen wird damit umgestellt auf eine Zuwendung. Die bisherige reine „Preis-Konkurrenz über Euro-Gebotshöhen“ einer Ausschreibung wird somit ausgesprochen kurzfristig durch konzeptionelle „Maximalinhalte und Maximalstandards zu einem Zuwendungs-Euro-Fehlbedarf“ ersetzt.
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Verknüpfte Artikel:
BTV - Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung - Abschlussbericht veröffentlicht
BTV - Berliner Abgeordnetenhaus - Antwort auf die Anfrage "Ausgeschrieben" zur Frage der Ausschreibung für Betreuungsvereine auf Grundlage von § 55 oder auf § 55a der Landeshaushaltsordnung
BTV - Berliner Betreuungsvereine, Förderung und Antworten auf kleine Anfragen im Abgeordnetenhaus Berlin
Fachtagung "Selbstbestimmung und Vollmacht statt Ohnmacht" zur Situation und Perspektiven der Rechtlichen Betreuung in Berlin am 22.03.2017
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2018 11 12 StS
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2018 11 12 Anlage RL
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Stellungnahme der IG zur Spätsprechstunde 2019
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