Der Deutsche Bundestag hat am 18.05.2017 die Änderungen zum Ehegattenbeistand in Fragen der Gesundheitssorge und die Erhöhung der Vergütung der beruflich geführten Betreuung nach VBVG in 2. und 3. Lesung beschlossen. Die VBVG Vergütungserhöhung soll ab dem 01.10.2017 in Kraft treten: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten (Drucksache 18/10485; vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (Drucksache 18/12427: vgl. nebenstehenden Download) Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen (voraussichtlich am 07.07.2017). Bundestagsdokumentation unter: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7111185#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MTExMTg1Jm1vZD1tb2Q0NDIzNTY=&mod=mediathek |
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