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Angehörigenvertretungsrecht in den Bundestag eingebracht und Stellungnahme der BuKo zum Gesetzentwurf des Bundesrats zu einem künftigen automatischen Angehörigenvertretungsrecht

Nebenstehend ist Stellungnahme der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine zum Gesetzentwurf einiger Bundesländer zur Einführung eines Angehörigenvertretungsrechts für Volljährige (Bundesratsdrucksache 505/2916) als Download hinterlegt (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel).

Im Kontexte ist die Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion zur Finanzierung der Betreuungstätigkeit und die Angehörigenvertretung aufschlussreich.

Ferner berichtet „heute im Bundestag“ über den eingebrachten Gesetzentwurf: Danach begrüßt die Bundesregierung das Anliegen der Länder und leitet den Gesetzentwurf an den Bundestag. Gleichzeitig wird aber Kritik an der Umsetzung der fehlenden Vertretung im "Ernstfall" von Ehegatten und Lebenspartnern durch die Einführung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis geäußert und der Ausbau der Vorsorgevollmacht favorisiert.

Berlin: (hib/PST) Für den Fall, dass ein Ehepartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertetungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Ehepartner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. Gleiches soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10485) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Der Bundesrat verweist darauf, dass Ehepartner überwiegend glauben, sie hätten schon jetzt ein solches Vertretungsrecht im Notfall. Tatsächlich aber müsse durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden, der dann tatsächlich der Ehe- oder Lebenspartner sein kann.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll künftig grundsätzlich angenommen werden, dass eine Vertretungsvollmacht für den Gatten besteht, sofern keine entgegenstehende Erklärung des Verunglückten oder Erkrankten vorliegt. Ärzte sollen dem Partner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden werden. Diese "Vollmachtsvermutung" soll es allerdings nicht geben, wenn die Partner getrennt leben.

Die Bundesregierung "begrüßt" in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich das Anliegen der Länder, dem Wunsch vieler Bürger nachzukommen, im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten von ihrem Partner ohne weitere Formalitäten vertreten werden zu können". Sie unterstützt auch das Ziel der Länder, kurzfristige Betreuerbestellungen zu vermeiden. Allerdings äußert die Regierung Bedenken gegen den dafür gewählte Weg einer gesetzlichen Vollmachtsvermutung. Dieser sei in vielen Fällen nicht praktikabel und vor allem mißbrauchsanfällig. Vorrangig solle daher die weitere Verbreitung der Vorsorgevollmacht gefördert werden. Allerdings hält es die Bundesregierung für denkbar, ein auf die reine Gesundheitssorge beschränktes Notvertretungsrecht für maximal wenige Wochen einzuführen. Erst bei einem längeren Vertretungsbedarf müsste dann ein Betreuer bestellt werden. Dies würde ebenfalls die Betreuungsgerichte entlasten und Missbrauchsgefahren verhindern, argumentiert die Bundesregierung.

 

Verknüpfte Artikel:

BTV - Gesetzentwurf einiger Länder zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten vom 07.09.2016

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats zum Angehörigenvertretungsrecht BR Drs 505 16 (108 KB)

pdf Pressemitteilung Gute Betreuung ist auch eine Frage der Vergütung (142 KB)

 

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